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Dr. med. Alexander Arlit
FACHARZT FÜR FRAUENHEILKUNDE UND GEBURTSHILFE
Ultraschall in der Schwangerschaft

Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt während der Schwangerschaft 3 medizinisch notwendige Ultraschalluntersuchungen (in der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche). Bei Auffälligkeiten werden natürlich auch notwendige Kontroll- oder Zusatzuntersuchungen erstattet.
Ist Ultraschall gefährlich für den Feten?

Ultraschalluntersuchungen werden seit mehr als 25 Jahren bei Schwangeren durchgeführt. Seit dieser Zeit gab es zahlreiche Untersuchungen zu dieser Frage. Keine Untersuchung zeigte eine Gefährdung für den Feten! Mit Hilfe moderner Ultraschallgeräte können jedoch eine große Zahl von bedrohlichen Veränderungen frühzeitig erkannt und damit rechtzeitig behandelt werden.
Mehr Informationen zu diesem Thema:
www.degum.de (Homepage der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin)
3D /4D Ultraschall

Diese Untersuchung kann Ihnen und Ihrem Partner einen unvergeßlichen Eindruck Ihres ungeborenen Kindes geben. Bei günstigen Untersuchungsbedingungen sehen Sie Gesicht, Hände oder Füße des Feten in plastischen, bewegten Bildern.
3D/4D Ultraschall verläuft wie eine normale Ultraschalluntersuchung. Es wird dabei keine höhere Energie abgeben. Der plastische Eindruck ensteht durch eine komplizierte Computersimulation. Der optimale Untersuchungszeitpunkt liegt zwischen der 26. und 32. SSW. Voraussetzung ist eine ausreichende Fruchtwassermenge und eine günstige Lage Ihres ungeborenen Kindes. Zum Abschluß erhalten sie 2 Farbfotos und eine CD Rom mit allen aufgezeichneten Bildern oder Filmen.
Beim 3D/4D Ultraschall handelt es sich immer um eine sog. IGeL Leistung, das heißt Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht.